Ab 1. Juli 2009 werden zahlreiche Vermarktungsnormen durch die EU abgeschafft.
Bis zu diesem Zeitpunkt darf eine Gurke der Handesklasse 1 eine Krümmung von 1 cm auf 10 cm Gurkenlänge aufweisen. Für die Handesklasse 2 darf die Krümmung 2 cm auf 10 cm Gurke betragen. Ab dem 1. Juli dürfen Gurken wieder wachsen, wie sie wollen und trotzdem auf dem Tisch des Verbrauches landen, wenn sie denn Abnehmer finden.
Naiv ist der, der denkt, Handelsklasse 1 wäre kennzeichnend für besonderen Geschmack, bessere Qualität und andere Besonderheiten. Irrtum, mit den Handelsklassen, die übrigens zeitgleich für diese 26 Sorten abgeschafft werden, wird die Erfüllung der Normen gekennzeichnet.
Gegner der Abschaffung dieser Normen argumentieren, dass sich z.B. gerade Gurken besser und kostensparender verpacken lassen und das Auge der Verbrauchers mittlerweile auf Schönheit und Einheitlichkeit der Ware geschult ist. Außerdem erhöhen die Normen die Sicherheit für Bestellungen: Eine Kiwi der Handelsklasse 1 muss eben bestimmte Normen erfüllen und der Kunde ist vor Überraschungen sicher.
Im Gegenzug dazu hat ein Aromaforscher mit Spargel experimentiert und festgestellt, dass genormter Spargel der Klasse 1 seiner Meinung nach eher schlechter schmeckt, als der preiswertere aus der Handelsklasse 2.
Natürlich gibt es wie immer im Leben auch Ausnahmen von der Regel. 26 Normen fallen weg, für 10 Sorten, die 75 % des EU-Handelsvolumens ausmachen, bleiben sie bestehen. Genormt bleiben danach mit ensprechender Kennzeichnung:
Äpfel, Zitrusfrühte, Kiwis, Salate, Pfirsiche, Nektarinen, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Tafeltrauben und Tomaten.
Schauen wir mal, was der Verbraucher daraus macht……

